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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AESTĒYA Clinic
Praxis für ästhetische Dienstleistungen nach HeilprG
Inhaberin: Zehra Can
Elisabethstraße 52
40217 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (160) 38 29 476
E-Mail: clinic@aesteya.de
Website: https://clinic.aesteya.de

Inhaltsverzeichnis

Präambel
Zweck, Philosophie und Geltungsrahmen der AESTĒYA Clinic

I. Grundlagen des Vertragsverhältnisses
Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anbieter, medizinische Verantwortung und organisatorische Struktur
Definition zentraler Begriffe (Patient:innen, Leistungen, Behandlungen, Veranstaltungen)

II. Vertragsschluss & Terminvereinbarung
Anfrage, Terminbuchung und Vertragsabschluss
Terminbestätigungen und Terminorganisation
Absagen, Terminverschiebungen und Nichterscheinen
Ausfallhonorar und Annahmeverzug (§ 615 BGB)

III. Leistungsangebot der AESTĒYA Clinic
Art der angebotenen Leistungen (ästhetische und heilpraktische Behandlungen)
Individuelle medizinische Einschätzung und Behandlungsentscheidung
Vorbehalt der Leistungsdurchführung und Ablehnungsrecht

IV. Beratungs- und Behandlungsprozess
Struktur des Beratungsprozesses (Analyse, Beratung, Entscheidung)
Aufklärungspflichten und Einwilligung in Behandlungen
Dokumentation medizinischer Leistungen
Nachsorge, Kontrolltermine und Empfehlungen

V. Kommunikationskanäle & Patientenkommunikation
Offizielle Kommunikationswege der AESTĒYA Clinic
Messenger-Kommunikation (z. B. WhatsApp, Social Media)
Reaktionszeiten und organisatorische Kommunikation
Beschwerden, Rückfragen und medizinische Nachmeldungen

VI. Mitwirkungspflichten der Patient:innen
Wahrheitspflicht bei medizinischen Angaben
Einhaltung medizinischer Hinweise und Nachsorgeempfehlungen
Folgen unvollständiger oder falscher Angaben

VII. Preise, Zahlungsbedingungen & Abrechnung
Preisstruktur und Transparenz der Leistungen
Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit
Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

VIII. Bild-, Medien- und Social-Media-Regelungen
Foto- und Videodokumentation medizinischer Behandlungen
Nutzung von Bildmaterial für Dokumentationszwecke
Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial (nur mit Einwilligung)
Regeln für Influencer- und Social-Media-Kooperationen

IX. Haftung & Gewährleistung
Haftung der AESTĒYA Clinic
Haftungsbeschränkung bei ästhetischen Behandlungen
Ausschluss einer Garantie bestimmter Behandlungsergebnisse

X. Datenschutz & Schweigepflicht
Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten
Schweigepflicht und Datenschutz in der Clinic

XI. Schulungen, Academy & Veranstaltungen
Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen
Vertragsbedingungen für Seminare und Weiterbildungen
Rücktritts- und Stornierungsregelungen

XII. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse
Regelungen bei höherer Gewalt
Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien

XIII. Schlussbestimmungen
Änderungsvorbehalt dieser AGB
Textform und Individualvereinbarungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Salvatorische Klausel

Präambel

Die AESTĒYA Clinic versteht ästhetische Medizin nicht als isolierte kosmetische Dienstleistung, sondern als verantwortungsvollen medizinisch‑ästhetischen Prozess, der Analyse, Beratung und präzise Behandlung miteinander verbindet. Grundlage der Arbeit der Clinic ist der Ansatz der Precision Facial Architecture™, bei dem das Gesicht als strukturelles Gesamtsystem betrachtet wird und jede Intervention auf individueller Analyse, medizinischer Verantwortung und ästhetischer Balance basiert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen für sämtliche Leistungen der AESTĒYA Clinic. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AESTĒYA Clinic und ihren Patient:innen sowie Teilnehmer:innen von Schulungen, Veranstaltungen oder weiteren Leistungen der Organisation.

Ziel dieser Regelungen ist es, eine transparente, sichere und verlässliche Grundlage für alle Behandlungen und Dienstleistungen der Clinic zu schaffen. Gleichzeitig dienen sie dem Schutz der Patient:innen, der medizinischen Integrität der Behandlungen sowie der organisatorischen und rechtlichen Stabilität der AESTĒYA Clinic.

Die AESTĒYA Clinic arbeitet nach dem Grundsatz, dass medizinische Verantwortung, sorgfältige Beratung und eine realistische Einschätzung von Behandlungsmöglichkeiten stets Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen haben. Nicht jede gewünschte Behandlung ist automatisch medizinisch oder ästhetisch sinnvoll. Die Clinic behält sich daher vor, Leistungen abzulehnen oder anzupassen, wenn dies aus medizinischen, ethischen oder fachlichen Gründen erforderlich erscheint.

Patient:innen der AESTĒYA Clinic werden daher nicht nur als Kund:innen verstanden, sondern als Partner:innen innerhalb eines gemeinsamen Behandlungsprozesses. Eine erfolgreiche Behandlung setzt neben medizinischer Fachkompetenz auch eine offene Kommunikation, wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand sowie die Einhaltung empfohlener Nachsorgemaßnahmen voraus.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tragen dazu bei, die Erwartungen beider Seiten klar zu definieren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.

I. Grundlagen des Vertragsverhältnisses

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der AESTĒYA Clinic, Elisabethstraße 52, 40217 Düsseldorf, vertreten durch die Inhaberin Zehra Can.

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AESTĒYA Clinic und ihren Patient:innen, Kund:innen sowie Teilnehmer:innen von Schulungen, Veranstaltungen oder sonstigen Leistungen der Organisation.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • ästhetisch‑medizinische Behandlungen
  • heilpraktische Beratungen
  • medizinisch‑ästhetische Dienstleistungen
  • Schulungen, Seminare und Masterclasses
  • Veranstaltungen oder Community‑Formate der AESTĒYA Clinic
Abweichende Bedingungen von Patient:innen oder Teilnehmer:innen finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich durch die AESTĒYA Clinic zugestimmt.
Mit der Terminvereinbarung, der Buchung einer Leistung oder der Teilnahme an einer Veranstaltung erkennen Patient:innen und Teilnehmer:innen diese AGB als verbindliche Grundlage des Vertragsverhältnisses an.

2. Anbieter, medizinische Verantwortung und organisatorische Struktur

Heilkundliche Tätigkeit

Die heilkundlichen Leistungen der AESTĒYA Clinic werden ausschließlich von entsprechend zugelassenen Heilpraktikerinnen nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) erbracht.
Aktuell zuständige Behandlerin und medizinisch verantwortliche Leitung:

Anja Assadi
Heilpraktikerin – Erlaubnis erteilt durch das Gesundheitsamt Düsseldorf
Urkunden‑Nr.: 09/2023 vom 26.07.2023

Anbieterin der Leistungen ist die AESTĒYA Clinic, Praxis für ästhetische Dienstleistungen nach HeilprG, Inhaberin: Zehra Can, Elisabethstraße 52, 40217 Düsseldorf, Deutschland.

Zehra Can ist Inhaberin und organisatorisch verantwortlich für den Betrieb der Clinic. Medizinische Entscheidungen, Diagnosen, Indikationsstellungen, Aufklärungen sowie Behandlungsfreigaben erfolgen ausschließlich durch die jeweils zuständige entsprechend qualifizierte heilkundliche Fachperson.

Administrative Mitarbeitende, Social-Media-Manager:innen oder organisatorisches Personal unterstützen den Betrieb der Clinic, besitzen jedoch keine medizinische Entscheidungsautorität und geben keine medizinischen Empfehlungen oder Diagnosen.

Die AESTĒYA Clinic kann zur Durchführung bestimmter Leistungen qualifizierte Mitarbeitende, externe Fachpersonen oder Kooperationspartner einsetzen, sofern dies dem medizinischen Standard sowie der organisatorischen Struktur der Clinic entspricht.

3. Definition zentraler Begriffe

Zur besseren Verständlichkeit dieser AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:

Patient:innen / Kund:innen
Personen, die eine Beratung, Behandlung oder sonstige Leistung der AESTĒYA Clinic in Anspruch nehmen.

Behandlung
Eine medizinisch‑ästhetische oder heilpraktische Intervention, die nach individueller Beratung und medizinischer Einschätzung durchgeführt wird.

Leistungen
Alle von der AESTĒYA Clinic angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Behandlungen, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen oder sonstiger Angebote.

Beratung
Das Gespräch zwischen Patient:in und medizinischer Fachperson zur Analyse des Gesichts, zur Einschätzung möglicher Behandlungen sowie zur Aufklärung über Risiken, Alternativen und erwartbare Ergebnisse.

Clinic / Organisation
Die AESTĒYA Clinic als medizinisch‑ästhetische Einrichtung einschließlich ihrer Mitarbeitenden, organisatorischen Strukturen und angebotenen Leistungen.

Hausrecht
Die AESTĒYA Clinic übt in ihren Praxisräumen das Hausrecht aus. Die Clinic ist berechtigt, Patient:innen, Begleitpersonen oder sonstigen Besucher:innen den Zutritt zu verwehren oder sie der Praxis zu verweisen, sofern organisatorische, hygienische, medizinische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern. Dies gilt insbesondere bei Störungen des Praxisbetriebs, Missachtung von Praxisregeln, aggressivem Verhalten oder der Nichtbeachtung hygienischer Vorgaben.

Begleitpersonen
Begleitpersonen können aus organisatorischen, medizinischen oder datenschutzrechtlichen Gründen von der Teilnahme an Beratungen oder Behandlungen ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die AESTĒYA Clinic im Einzelfall nach sachlicher Einschätzung.

II. Vertragsschluss & Terminvereinbarung

4. Anfrage, Terminbuchung und Vertragsabschluss

Die Inanspruchnahme von Leistungen der AESTĒYA Clinic beginnt regelmäßig mit einer Anfrage der Patient:innen oder Teilnehmer:innen. Eine solche Anfrage kann insbesondere über die Website, Online-Formulare, E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste, Social-Media-Kanäle oder sonstige von der Clinic bereitgestellte Kontaktwege erfolgen.

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, in Werbematerialien oder in sonstigen Informationsmedien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung.

Ein verbindlicher Vertrag über eine Beratung, Behandlung, Veranstaltung oder sonstige Leistung kommt grundsätzlich erst zustande, wenn die AESTĒYA Clinic einen Termin oder eine Leistung ausdrücklich bestätigt oder die Leistung tatsächlich erbracht wird.

Die bloße Übermittlung einer Anfrage, das Senden von Nachrichten über Messenger oder Social Media, das automatisierte Ausfüllen eines Formulars oder eine vorläufige Terminabstimmung begründen für sich genommen noch keinen Anspruch auf Durchführung einer Behandlung oder sonstigen Leistung.

Die AESTĒYA Clinic behält sich vor, Anfragen oder Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:

  • medizinische oder fachliche Gründe gegen eine Behandlung sprechen,
  • erforderliche Informationen nicht oder nicht ausreichend vorliegen,
  • organisatorische Kapazitäten nicht verfügbar sind,
  • Zweifel an der Eignung, Sicherheit oder Zumutbarkeit des Vertragsverhältnisses bestehen.
5. Terminbestätigungen und Terminorganisation

Termine der AESTĒYA Clinic werden ausschließlich im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Clinic vergeben. Die Vergabe eines Termins dient der geordneten Planung medizinischer und organisatorischer Abläufe und steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Durchführbarkeit.

Eine Terminbestätigung kann schriftlich, elektronisch oder in sonstiger dokumentierbarer Form erfolgen. Als Terminbestätigung gelten insbesondere Bestätigungen per E-Mail, Messenger, CRM-System, Buchungssystem oder sonstige ausdrücklich als verbindlich erkennbare Mitteilungen der Clinic.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Termine aus medizinischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. In einem solchen Fall wird die Clinic die betroffene Person unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.

Patient:innen sind verpflichtet, Terminangaben, Rückfragen der Clinic sowie vorbereitende Hinweise sorgfältig zu prüfen und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Gesundheitsangaben, Einwilligungen, vorbereitende Formulare und etwaige Rückfragen im Vorfeld der Behandlung.

Die Terminorganisation über Messenger- oder Social-Media-Kanäle dient ausschließlich der organisatorischen Abstimmung. Eine medizinische Freigabe, Diagnose oder verbindliche Behandlungszusage ist hiermit nicht verbunden.


6. Absagen, Terminverschiebungen und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Patient:innen können bestätigte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder verschieben.

Absagen oder Änderungswünsche müssen über einen von der Clinic bereitgestellten Kommunikationsweg mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Mitteilung bei der AESTĒYA Clinic. Die bloße Absendung einer Nachricht ohne Zugangsnachweis genügt nicht, sofern die Nachricht die Clinic nicht tatsächlich erreicht.

Eine Terminabsage oder Terminverschiebung gilt erst dann als wirksam, wenn sie organisatorisch zur Kenntnis genommen werden konnte. Patient:innen tragen daher die Verantwortung dafür, bei zeitkritischen Änderungen einen geeigneten und nachvollziehbaren Kommunikationsweg zu wählen.

Erscheint eine Patientin oder ein Patient nicht zum vereinbarten Termin oder erfolgt eine Absage verspätet, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, ein Ausfallhonorar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung zu berechnen.

Als verspätete Absage gelten insbesondere:

  • Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin,
  • Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung,
  • das schuldhafte Verhindern der Durchführung durch verspätetes Erscheinen, unvollständige Mitwirkung oder fehlende erforderliche Unterlagen, sofern der Termin dadurch nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.
Erscheinen Patient:innen mit einer Verspätung von mehr als 15 Minuten, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, den Termin aus organisatorischen und fachlichen Gründen zu verkürzen, auf einen Ersatztermin zu verweisen oder die Durchführung insgesamt abzulehnen, sofern eine ordnungsgemäße und verantwortbare Leistungserbringung innerhalb des verbleibenden Zeitfensters nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist.

Unberührt bleibt das Recht der Patient:innen, nachzuweisen, dass der Clinic kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Ausfallhonorar und Annahmeverzug (§ 615 BGB)

Bei verspäteter Absage, Nichterscheinen oder sonstigem von der Patientin oder dem Patienten zu vertretenden Ausfall eines verbindlich vereinbarten Termins kann die AESTĒYA Clinic ein pauschales Ausfallhonorar erheben.

Soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung ausdrücklich getroffen wurde, beträgt das Ausfallhonorar 50,00 EUR pro ausgefallenem Termin.

Die AESTĒYA Clinic behält sich vor, im Einzelfall einen höheren konkreten Schaden geltend zu machen, sofern nachweisbar ein über die Pauschale hinausgehender Ausfall entstanden ist. Dies kann insbesondere bei blockierten Behandlungszeiten, exklusiv reservierten Zeitslots, vorbereiteten Materialien oder besonders aufwendigen Terminstrukturen relevant sein.
Die Erhebung eines Ausfallhonorars erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug sowie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen.

Der betroffenen Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der AESTĒYA Clinic kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

III. Leistungsangebot der AESTĒYA Clinic

8. Art der angebotenen Leistungen (ästhetische und heilpraktische Behandlungen)

Die AESTĒYA Clinic erbringt medizinisch-ästhetische und heilpraktische Leistungen im Rahmen ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer organisatorischen Struktur und der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:

  • ästhetisch-medizinische Beratungen,
  • heilpraktische Leistungen,
  • minimalinvasive ästhetische Behandlungen,
  • strukturbezogene Behandlungen des Gesichts,
  • ergänzende Nachsorge- und Kontrollleistungen,
  • Schulungen, Seminare, Workshops und sonstige Formate der AESTĒYA Clinic.

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Social Media, in Preislisten, Broschüren oder sonstigen Kommunikationsmitteln dient der allgemeinen Information. Sie stellt weder eine verbindliche Zusage der Durchführbarkeit im Einzelfall noch eine Garantie eines bestimmten Behandlungserfolgs dar.

Art, Umfang und Eignung einer konkreten Leistung bestimmen sich ausschließlich nach der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten, der medizinischen bzw. heilpraktischen Einschätzung der verantwortlichen Fachperson sowie den tatsächlichen organisatorischen Möglichkeiten der Clinic.

Die AESTĒYA Clinic ist nicht verpflichtet, sämtliche allgemein beworbenen oder grundsätzlich angebotenen Leistungen in jedem Einzelfall tatsächlich durchzuführen. Maßgeblich ist stets die individuelle fachliche Beurteilung.

9. Individuelle medizinische Einschätzung und Behandlungsentscheidung

Jede Behandlung der AESTĒYA Clinic setzt eine individuelle Beratung und fachliche Einschätzung voraus. Die Entscheidung darüber, ob eine Behandlung durchgeführt wird, in welchem Umfang sie durchgeführt wird und welche Methode, Technik, Produktwahl oder Behandlungslogik im Einzelfall medizinisch bzw. fachlich vertretbar ist, obliegt ausschließlich der entsprechend qualifizierten medizinischen oder heilpraktischen Fachperson.

Die AESTĒYA Clinic arbeitet nach dem Grundsatz, dass jede Behandlung auf einer strukturierten Analyse, einer realistischen Einschätzung der Ausgangssituation sowie einer verantwortungsvollen Abwägung von Nutzen, Grenzen und Risiken beruht. Eine gewünschte Behandlung wird daher nicht allein deshalb durchgeführt, weil sie von Patient:innen angefragt oder auf digitalen Kanälen vorab besprochen wurde.

Vorläufige Einschätzungen, allgemeine Informationen, Social-Media-Inhalte, Messenger-Kommunikation oder organisatorische Rückmeldungen ersetzen keine individuelle medizinische oder heilpraktische Beurteilung im Einzelfall.
Die behandelnde Fachperson ist berechtigt, den vorgeschlagenen Behandlungsplan zu ändern, einzuschränken, zu verschieben oder von einer Behandlung insgesamt abzusehen, wenn dies aus fachlichen, medizinischen, sicherheitsbezogenen oder ästhetischen Gründen geboten erscheint.

10. Vorbehalt der Leistungsdurchführung und Ablehnungsrecht

Die AESTĒYA Clinic behält sich das Recht vor, eine Behandlung, Beratung oder sonstige Leistung abzulehnen, zu unterbrechen, abzubrechen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Solche Gründe können insbesondere sein:

  • medizinische oder heilpraktische Kontraindikationen,
  • unvollständige, verspätete oder unzutreffende Gesundheitsangaben,
  • fehlende Mitwirkung der Patientin oder des Patienten,
  • erkennbare Risiken für die Sicherheit der Behandlung,
  • akute gesundheitliche Beeinträchtigungen,
  • fehlende Einwilligungen, Aufklärungen oder sonstige notwendige Unterlagen,
  • der begründete Eindruck, dass ein verantwortbares Behandlungsverhältnis nicht gegeben ist,
  • unrealistische Erwartungen an Ergebnisse oder Wirkungen,
  • Verstöße gegen organisatorische, hygienische oder sicherheitsrelevante Vorgaben der Clinic.

Die Ausübung dieses Ablehnungsrechts dient dem Schutz der Patient:innen, der fachlichen Integrität der Behandlung sowie der organisatorischen und rechtlichen Sicherheit der AESTĒYA Clinic.

Aus der Ablehnung, Verschiebung oder dem Abbruch einer Leistung entsteht kein Anspruch auf Durchführung genau der gewünschten Maßnahme, sofern die Entscheidung auf sachlichen, fachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen beruht.
Bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden in einem solchen Fall nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet oder – nach Wahl der AESTĒYA Clinic und soweit sachlich sinnvoll – auf einen Ersatztermin oder eine Ersatzleistung angerechnet. Bereits erbrachte Teilleistungen sowie Ansprüche aus bestehenden Termin- und Ausfallregelungen bleiben unberührt.

IV. Beratungs‑ und Behandlungsprozess

11. Struktur des Beratungsprozesses (Analyse, Beratung, Entscheidung)

Jede Behandlung der AESTĒYA Clinic erfolgt auf Grundlage eines strukturierten Beratungsprozesses. Dieser dient dazu, die individuelle Ausgangssituation der Patientin oder des Patienten fachlich zu erfassen, Wünsche und Erwartungen einzuordnen sowie zu prüfen, ob und in welcher Form eine Behandlung medizinisch bzw. fachlich vertretbar ist.

Der Beratungsprozess umfasst insbesondere:

  • die Erfassung der relevanten gesundheitlichen und behandlungsbezogenen Angaben,
  • die Analyse der individuellen anatomischen, ästhetischen oder funktionalen Ausgangssituation,
  • die Einordnung des geäußerten Behandlungswunsches,
  • die Besprechung realistischer Möglichkeiten, Grenzen und Alternativen,
  • die abschließende fachliche Entscheidung über die Durchführbarkeit einer Behandlung.

Die AESTĒYA Clinic arbeitet nach dem Grundsatz, dass Beratung und Analyse der eigentlichen Behandlung vorgelagert sind. Eine Behandlung wird nur dann durchgeführt, wenn nach fachlicher Einschätzung ein verantwortbarer, nachvollziehbarer und im konkreten Fall sinnvoller Behandlungsrahmen besteht.

Allgemeine Informationen, Vorher‑Nachher‑Inhalte, Social‑Media‑Kommunikation oder vorläufige Einschätzungen über digitale Kanäle ersetzen diesen strukturierten Beratungsprozess nicht.

12. Aufklärungspflichten und Einwilligung in Behandlungen

Vor jeder Behandlung werden Patient:innen in angemessener Weise über Art, Ablauf, Zielsetzung, mögliche Risiken, Nebenwirkungen, Grenzen, Alternativen sowie gegebenenfalls über notwendige Verhaltens- und Nachsorgemaßnahmen aufgeklärt.

Die Aufklärung erfolgt durch die medizinisch bzw. fachlich verantwortliche Person und orientiert sich an der konkreten Behandlungssituation des Einzelfalls. Umfang und Tiefe der Aufklärung richten sich nach der Art der beabsichtigten Maßnahme, ihrem Risikoprofil sowie den individuellen Umständen der Patientin oder des Patienten.

Eine Behandlung darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn eine wirksame Einwilligung der Patientin oder des Patienten vorliegt. Die Einwilligung kann – soweit rechtlich zulässig und sachlich ausreichend – schriftlich, elektronisch oder in sonstiger dokumentierbarer Form eingeholt werden. Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, die Durchführung einer Behandlung von der Unterzeichnung oder Bestätigung entsprechender Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen abhängig zu machen.

Fehlt eine erforderliche Einwilligung, ist sie unvollständig oder bestehen Zweifel an einem ausreichenden Verständnis der Behandlung, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, die Behandlung nicht durchzuführen oder zu verschieben.

13. Dokumentation medizinischer Leistungen

Die AESTĒYA Clinic dokumentiert Beratungen, Aufklärungen, Einwilligungen sowie durchgeführte Behandlungen in dem Umfang, der für die fachliche Nachvollziehbarkeit, Patientensicherheit, rechtliche Absicherung und Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten erforderlich ist.

Die Dokumentation kann insbesondere enthalten:

  • persönliche und behandlungsbezogene Stammdaten,
  • anamnestische Angaben,
  • Inhalte der Beratung und Aufklärung,
  • Angaben zur Einwilligung,
  • Art und Umfang der durchgeführten Behandlung,
  • verwendete Produkte, Materialien oder Chargen, soweit fachlich oder rechtlich erforderlich,
  • Nachsorgehinweise und relevante Verlaufseinträge.

Die Dokumentation erfolgt schriftlich, elektronisch oder in kombinierter Form innerhalb der von der AESTĒYA Clinic verwendeten Systeme und Unterlagen. Patient:innen sind verpflichtet, auf Nachfrage alle für die Dokumentation erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Die Aufbewahrung und Verarbeitung der Dokumentation erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der datenschutzrechtlichen und berufsbezogenen Anforderungen.

14. Nachsorge, Kontrolltermine und Empfehlungen

Nach einer Behandlung erhalten Patient:innen – soweit im Einzelfall erforderlich oder sachlich angezeigt – Hinweise zu Verhalten, Schonung, Nachsorge und möglichen Reaktionen im Anschluss an die Behandlung. Diese Hinweise dienen der Sicherheit, der fachgerechten Begleitung des Heilungs- bzw. Behandlungsverlaufs sowie der bestmöglichen Unterstützung des Behandlungsergebnisses.

Patient:innen sind verpflichtet, empfohlene Nachsorgemaßnahmen zu beachten und die AESTĒYA Clinic unverzüglich über relevante Auffälligkeiten, unerwartete Reaktionen oder behandlungsbezogene Komplikationen zu informieren.
Kontrolltermine, Nachbeobachtungen oder ergänzende Verlaufskontrollen erfolgen nach fachlicher Einschätzung der AESTĒYA Clinic oder auf Vereinbarung im Einzelfall. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kontrollterminen oder kostenfreie Nachbehandlungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Hinweise, Rückfragen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verlauf nach einer Behandlung sind über die von der Clinic vorgesehenen offiziellen Kommunikationswege zu richten. Die Nutzung von Messenger‑ oder Social‑Media‑Kanälen kann organisatorisch zugelassen sein, ersetzt jedoch keine medizinische Notfallversorgung und begründet keine jederzeitige oder unmittelbare Erreichbarkeit der behandelnden Fachperson.

V. Kommunikationskanäle & Patientenkommunikation

15. Offizielle Kommunikationswege der AESTĒYA Clinic

Die AESTĒYA Clinic stellt für organisatorische, behandlungsbezogene und sonstige Mitteilungen offizielle Kommunikationswege zur Verfügung. Maßgeblich sind dabei ausschließlich die von der Clinic selbst bereitgestellten oder ausdrücklich bestätigten Kontaktkanäle.

Als offizielle Kommunikationswege gelten insbesondere:

  • E-Mail-Kommunikation über die von der Clinic benannten E-Mail-Adressen,
  • telefonische Kontaktaufnahme über die von der Clinic veröffentlichten Rufnummern,
  • schriftliche oder elektronische Kommunikation über offizielle Formulare, Buchungssysteme oder CRM-gestützte Kontaktwege,
  • sonstige ausdrücklich von der Clinic freigegebene Kommunikationskanäle.

Für die Einreichung von Beschwerden, behandlungsbezogenen Beanstandungen oder sonstigen formellen Reklamationen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse clinic@aesteya.de vorgesehen. Nur über diesen Kanal ist eine geordnete interne Zuordnung, Dokumentation und Weiterleitung an die zuständige Fachperson sichergestellt.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, einzelne Kommunikationswege organisatorisch zu ändern, einzuschränken oder durch andere offizielle Kanäle zu ersetzen, soweit dies sachlich erforderlich ist.

Patient:innen sind verpflichtet, für zeitkritische, behandlungsrelevante oder rechtlich erhebliche Mitteilungen einen nachvollziehbaren und geeigneten Kommunikationsweg zu wählen. Die Wahl eines informellen, ungeeigneten oder erkennbar nicht verlässlichen Kommunikationskanals erfolgt auf eigenes Risiko der mitteilenden Person.

16. Messenger-Kommunikation (z. B. WhatsApp, Social Media)

Die AESTĒYA Clinic kann Messenger-Dienste, Social-Media-Plattformen oder vergleichbare digitale Kanäle ergänzend für Marketing-, Informations- und organisatorische Zwecke nutzen, insbesondere für allgemeine Hinweise, Terminabstimmungen, Content-Kommunikation oder niedrigschwellige Erstkontakte.

Eine Kommunikation über Messenger oder Social Media dient jedoch grundsätzlich nicht der Durchführung einer individuellen medizinischen Beratung, Diagnosestellung, Notfallversorgung, verbindlichen laufenden Behandlungsüberwachung oder der formellen Entgegennahme von Beschwerden.

Insbesondere gilt:

  • Nachrichten über WhatsApp, Instagram, Facebook oder vergleichbare Kanäle können durch administrative oder organisatorische Mitarbeitende betreut werden,
  • behandelnde Fachpersonen haben nicht zwingend unmittelbaren, dauerhaften oder persönlichen Zugriff auf diese Kanäle,
  • über Messenger oder Social Media übermittelte Inhalte werden nicht in jedem Fall in Echtzeit gelesen, bewertet oder medizinisch eingeordnet,
  • aus der bloßen Möglichkeit der Kontaktaufnahme über solche Kanäle folgt keine ständige Erreichbarkeit der Clinic oder der behandelnden Fachperson,
  • Messenger- und Social-Media-Kanäle sind kein offizieller Beschwerdekanal der AESTĒYA Clinic.

Soweit Messenger-Kommunikation datenschutzrechtlich zulässig und organisatorisch freigegeben ist, erfolgt ihre Nutzung ausschließlich ergänzend und ohne Begründung eines besonderen Überwachungs-, Reaktions- oder Dokumentationsanspruchs durch Patient:innen.

Behandlungsrelevante Mitteilungen, Beschwerden, Auffälligkeiten nach Eingriffen oder sonstige medizinisch sensible Informationen sind ausschließlich über den offiziellen Beschwerde- und Kommunikationskanal per E-Mail an clinic@aesteya.de zu richten. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden oder medizinischen Notfällen sind unverzüglich geeignete medizinische Stellen außerhalb der Messenger-Kommunikation zu kontaktieren.

17. Reaktionszeiten und organisatorische Kommunikation

Praxisorganisation
Patient:innen sind verpflichtet, organisatorische Hinweise der AESTĒYA Clinic zu beachten. Dazu gehören insbesondere Terminzeiten, Hygieneregeln, Anweisungen des Personals sowie Hinweise zum Verhalten in den Praxisräumen.

Die AESTĒYA Clinic bemüht sich um eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung eingehender Anfragen und Mitteilungen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird jedoch nur geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich zugesagt wurde.

Die Bearbeitung von Nachrichten erfolgt im Rahmen der organisatorischen Abläufe, personellen Verfügbarkeit und üblichen Geschäftszeiten der Clinic. Außerhalb dieser Zeiten, an Wochenenden, Feiertagen oder in Zeiten erhöhter Auslastung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Patient:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass wichtige oder zeitkritische Mitteilungen nicht ausschließlich über Kanäle übermittelt werden, bei denen mit einer verzögerten Wahrnehmung zu rechnen ist. Die AESTĒYA Clinic übernimmt keine Gewähr dafür, dass jede Nachricht auf jedem Kommunikationsweg unverzüglich gelesen oder beantwortet wird.
Automatisierte Bestätigungen, Empfangshinweise oder organisatorische Rückmeldungen stellen keine inhaltliche medizinische Stellungnahme dar und begründen insbesondere keine Aussage über Dringlichkeit, medizinische Einschätzung oder Verantwortungsübernahme im Einzelfall.

18. Beschwerden, Rückfragen und medizinische Nachmeldungen

Patient:innen sind verpflichtet, Beschwerden, behandlungsbezogene Auffälligkeiten, unerwartete Reaktionen oder sonstige medizinisch relevante Rückfragen nach einer Behandlung unverzüglich mitzuteilen, sobald solche Umstände erkennbar werden.

Beschwerden, Beanstandungen und formelle Reklamationen sind ausschließlich per E-Mail an clinic@aesteya.de einzureichen. Nur auf diesem Weg ist eine ordnungsgemäße interne Erfassung, Dokumentation, Weiterleitung und Bearbeitung innerhalb der AESTĒYA Clinic gewährleistet.

Nachrichten über Social Media oder Messenger gelten nicht als offizieller Kanal zur Einreichung von Beschwerden. Sie dienen ausschließlich Marketing-, Informations- und organisatorischen Zwecken und begründen insbesondere keine Verpflichtung der Clinic zu einer unverzüglichen fachlichen Bearbeitung.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Patient:innen bei medizinisch sensiblen Beschwerden oder behandlungsrelevanten Auffälligkeiten auf einen geeigneteren Kommunikationsweg, auf eine persönliche Vorstellung, Kontrolluntersuchung oder externe medizinische Abklärung zu verweisen.

Die Regelungen dieses Abschnitts lassen zwingende gesetzliche Rechte der Patient:innen unberührt. Die Pflicht der Patient:innen, sich bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, Komplikationen oder medizinischen Notfällen unverzüglich an geeignete medizinische Notfallstrukturen zu wenden, bleibt hiervon unberührt.

VI. Mitwirkungspflichten der Patient:innen

19. Wahrheitspflicht bei medizinischen Angaben

Patient:innen sind verpflichtet, der AESTĒYA Clinic vor und während des Beratungs- und Behandlungsprozesses sämtliche für die fachliche Beurteilung und sichere Durchführung der Behandlung relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig mitzuteilen.

Dies betrifft insbesondere Angaben zu:

  • aktuellen oder früheren Erkrankungen,
  • Allergien, Unverträglichkeiten oder bekannten Reaktionen,
  • Medikamenteneinnahmen, Nahrungsergänzungsmitteln oder blutverdünnenden Substanzen,
  • vorausgegangenen ästhetischen, medizinischen oder chirurgischen Behandlungen,
  • Schwangerschaft, Stillzeit oder sonstigen besonderen gesundheitlichen Umständen,
  • behandlungsrelevanten Veränderungen des Gesundheitszustands vor, während oder nach einer Behandlung.

Die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Mitteilung besteht unabhängig davon, ob entsprechende Informationen ausdrücklich abgefragt wurden oder Patient:innen ihre Relevanz selbst als gering einschätzen.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, eine Behandlung zu verschieben, zu unterbrechen, abzulehnen oder abzubrechen, wenn erforderliche Angaben nicht, nicht vollständig oder erkennbar unzutreffend gemacht werden.

20. Einhaltung medizinischer Hinweise und Nachsorgeempfehlungen

Patient:innen sind verpflichtet, sämtliche ihnen mitgeteilten vorbereitenden Hinweise, Verhaltensanweisungen, Nachsorgeempfehlungen sowie sonstigen behandlungsbezogenen Vorgaben der AESTĒYA Clinic zu beachten, soweit diese für die sichere Durchführung der Behandlung oder für den Behandlungsverlauf relevant sind.

Dies gilt insbesondere für:

  • vorbereitende Maßnahmen vor einer Behandlung,
  • das rechtzeitige Erscheinen zu Terminen,
  • die Mitwirkung bei Aufklärung, Formularen und Dokumentation,
  • Verhaltensempfehlungen im Anschluss an eine Behandlung,
  • die Teilnahme an medizinisch oder fachlich angeratenen Kontrollterminen,
  • die unverzügliche Mitteilung relevanter Auffälligkeiten oder Komplikationen.

Die Verantwortung der AESTĒYA Clinic für eine fachgerechte Behandlung bleibt hiervon unberührt. Patient:innen tragen jedoch im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten Mitverantwortung dafür, dass die für eine sichere Behandlung und geordnete Nachsorge erforderlichen Voraussetzungen nicht durch eigenes Verhalten beeinträchtigt werden.

21. Folgen unvollständiger oder falscher Angaben

Machen Patient:innen unvollständige, verspätete, irreführende oder objektiv unzutreffende Angaben oder befolgen sie wesentliche vorbereitende oder nachsorgerelevante Hinweise der AESTĒYA Clinic nicht, kann dies die sichere Durchführung der Behandlung, die fachliche Einordnung des Behandlungsverlaufs sowie die Beurteilung möglicher Reaktionen erheblich beeinträchtigen.

In solchen Fällen ist die AESTĒYA Clinic berechtigt,

  • eine Behandlung abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen,
  • die weitere Durchführung von Leistungen von einer erneuten Abklärung abhängig zu machen,
  • Patient:innen auf eine zusätzliche Kontrolle oder externe medizinische Abklärung zu verweisen,
  • sich auf eine eingeschränkte Haftung zu berufen, soweit ein eingetretener Schaden oder ein komplikationsrelevanter Verlauf auf die unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung der Patientin oder des Patienten zurückzuführen ist.

Soweit Patient:innen durch unzureichende Mitwirkung einen Termin, den Ablauf einer Behandlung oder die medizinisch sinnvolle Durchführung einer Leistung vereiteln, bleiben Ansprüche der AESTĒYA Clinic aus den bestehenden Termin- und Ausfallregelungen unberührt.

Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung im Einzelfall vorliegt und welche fachlichen oder organisatorischen Konsequenzen hieraus folgen, erfolgt nach sachgerechter Einschätzung der AESTĒYA Clinic.

VII. Preise, Zahlungsbedingungen & Abrechnung

22. Preisstruktur und Transparenz der Leistungen

Gutscheine
Von der AESTĒYA Clinic ausgegebene Gutscheine können ausschließlich für Leistungen der Clinic eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gutscheine sind übertragbar, sofern keine personenbezogene Ausstellung erfolgt ist. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Frist angegeben ist.

Für sämtliche Leistungen der AESTĒYA Clinic gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. der Leistungserbringung maßgeblichen Preise der Clinic, sofern im Einzelfall keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die AESTĒYA Clinic informiert über ihre Preise insbesondere über Preislisten, individuelle Angebote,

Buchungskommunikation oder sonstige offizielle Informationsmedien. Preisangaben dienen der Transparenz und Einordnung des Leistungsumfangs. Maßgeblich ist im Zweifel die von der Clinic im konkreten Einzelfall bestätigte oder berechnete Vergütung.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich ausgewiesene Preise als Endpreise in Euro. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgewiesen. Heilkundliche Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz können nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Rein ästhetische Leistungen unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuerpflicht.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Preislisten und Vergütungsmodelle mit Wirkung für zukünftige Buchungen und Leistungen anzupassen, soweit dies sachlich oder wirtschaftlich erforderlich ist. Bereits verbindlich bestätigte Preise für konkret gebuchte Leistungen bleiben hiervon unberührt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Individuelle Behandlungen können in Umfang, Materialeinsatz oder Aufwand von Standardfällen abweichen. Soweit dies sachlich erforderlich ist, kann die Vergütung auf Grundlage des tatsächlich vereinbarten oder fachlich notwendigen Leistungsumfangs angepasst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Patient:innen vor Durchführung über die kostenrelevante Abweichung informiert werden, soweit dies im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.

23. Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit

Die Vergütung für Behandlungen und sonstige Leistungen der AESTĒYA Clinic ist grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, für bestimmte Leistungen, exklusive Zeitslots, aufwendigere Behandlungen, Pakete, Veranstaltungen, Schulungen oder Sonderformate eine Vorauszahlung, Anzahlung oder vollständige Vorabzahlung zu verlangen. Eine solche Zahlungsvoraussetzung wird der betroffenen Person vorab mitgeteilt.

Zahlungen können – je nach organisatorischer Ausgestaltung der Clinic – insbesondere auf folgenden Wegen erfolgen:

  • Barzahlung,
  • EC- oder Kartenzahlung,
  • Überweisung,
  • sonstige von der Clinic freigegebene elektronische Zahlungsmethoden.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag vollständig bei der AESTĒYA Clinic eingegangen oder ordnungsgemäß verbucht ist.

Gerät eine Patientin oder ein Patient mit einer geschuldeten Zahlung in Rückstand, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, weitere Leistungen, Termine oder die Fortsetzung eines Behandlungs- oder Leistungsprozesses bis zur vollständigen Klärung offener Forderungen zurückzustellen, soweit dem keine zwingenden fachlichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

24. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

Die AESTĒYA Clinic erstellt über vergütungspflichtige Leistungen eine Rechnung oder einen sonstigen geeigneten Zahlungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form, soweit dies gesetzlich erforderlich oder organisatorisch vorgesehen ist.

Rechnungen können insbesondere Angaben enthalten zu:

  • Art und Umfang der erbrachten Leistung,
  • Datum der Leistung,
  • vereinbarter oder berechneter Vergütung,
  • etwaigen Anzahlungen, Ausfallhonoraren oder Zusatzleistungen,
  • steuerlich relevanten Angaben nach Maßgabe des geltenden Rechts.

Soweit keine sofortige Zahlung erfolgt oder eine abweichende Zahlungsfrist ausdrücklich eingeräumt wurde, kommt die zahlungspflichtige Person nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist die AESTĒYA Clinic berechtigt,

  • gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen,
  • weitere Verzugsschäden geltend zu machen,
  • offene Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen,
  • weitere Termine oder Leistungen bis zur Klärung offener Forderungen zurückzustellen, soweit dies zulässig ist.

Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.

VIII. Bild-, Medien- und Social-Media-Regelungen

25. Foto- und Videodokumentation medizinischer Behandlungen

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, im Zusammenhang mit Beratungen und Behandlungen Foto- und gegebenenfalls Videodokumentationen anzufertigen, soweit dies für die fachliche Dokumentation, Verlaufskontrolle, Qualitätssicherung, rechtliche Absicherung oder sonstige sachlich gerechtfertigte Zwecke erforderlich oder sinnvoll ist.

Solche Aufnahmen können insbesondere vor, während oder nach einer Behandlung erstellt werden, soweit dies dem dokumentationsbezogenen oder fachlichen Zweck dient.

Die Anfertigung medizinisch oder fachlich motivierter Bilddokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und berufsbezogenen Vorgaben. Soweit für die Erstellung oder Verarbeitung solcher Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Ein Anspruch der Patient:innen auf Anfertigung, Herausgabe oder dauerhafte Speicherung bestimmter Bild- oder Videoaufnahmen besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
26. Nutzung von Bildmaterial für Dokumentationszwecke

Bild- und Videomaterial, das zu medizinischen, fachlichen oder dokumentationsbezogenen Zwecken erstellt wird, darf von der AESTĒYA Clinic ausschließlich für diese Zwecke verarbeitet, gespeichert und im Rahmen der internen oder rechtlich zulässigen externen Bearbeitung verwendet werden.

Dies umfasst insbesondere die Nutzung zur:

  • Behandlungsdokumentation,
  • Verlaufskontrolle,
  • internen Qualitätssicherung,
  • Nachvollziehbarkeit fachlicher Entscheidungen,
  • rechtlichen Absicherung im Zusammenhang mit der Behandlung.

Eine Verwendung zu dokumentationsfremden, werblichen oder öffentlichen Zwecken erfolgt nicht allein aufgrund der Anfertigung medizinischer Bildaufnahmen. Hierfür ist grundsätzlich eine gesonderte, ausdrückliche und informierte Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, soweit keine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Die Verarbeitung und Aufbewahrung solcher Aufnahmen richtet sich ergänzend nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie den jeweils geltenden Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

27. Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial (nur mit Einwilligung)

Die Veröffentlichung, öffentliche Wiedergabe oder sonstige Nutzung von Bild- oder Videomaterial von Patient:innen zu Marketing-, Kommunikations-, Social-Media-, Referenz- oder sonstigen öffentlichkeitswirksamen Zwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person, soweit nicht eine andere gesetzliche Grundlage eingreift.

Eine solche Einwilligung muss freiwillig, informiert und hinreichend bestimmt erfolgen. Sie kann inhaltlich, zeitlich, medial oder zweckbezogen beschränkt werden.

Ohne ausdrückliche Freigabe werden insbesondere keine Vorher-Nachher-Bilder, Nahaufnahmen, Behandlungssequenzen, Interviews oder sonstige identifizierbare patientenbezogene Inhalte veröffentlicht.

Soweit eine Einwilligung erteilt wurde, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, das freigegebene Material im vereinbarten Umfang für die benannten Kommunikations- und Veröffentlichungszwecke zu verwenden. Ein Widerruf einer Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft möglich, soweit dem nicht bereits erfolgte rechtmäßige Veröffentlichungen oder überwiegende schutzwürdige Gründe entgegenstehen. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt, soweit ihre Entfernung technisch oder organisatorisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Die Einzelheiten zur Veröffentlichung und Nutzung öffentlichkeitsbezogenen Bild- oder Videomaterials können ergänzend in gesonderten Einwilligungs- oder Freigabeerklärungen geregelt werden.

28. Regeln für Influencer- und Social-Media-Kooperationen

Soweit die AESTĒYA Clinic mit Influencer:innen, Content-Creator:innen, Medienpartner:innen oder sonstigen Kooperationspersonen zusammenarbeitet, erfolgen solche Kooperationen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder einer im Einzelfall hinreichend bestimmten Abstimmung.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Art, Umfang, Bedingungen und Gegenleistungen einer Kooperation individuell festzulegen. Ein Anspruch auf unentgeltliche oder vergünstigte Behandlungen, Einladungen, Content-Zusammenarbeit oder sonstige Sonderkonditionen besteht nicht.

Kooperationspartner:innen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Veröffentlichungen sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zu Kennzeichnungspflichten, Persönlichkeitsrechten, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und gesundheitsbezogener Kommunikation, eigenverantwortlich einzuhalten.

Die AESTĒYA Clinic übernimmt keine Gewähr dafür, dass von Kooperationspartner:innen veröffentlichte Inhalte rechtlich, fachlich oder plattformseitig zulässig sind, soweit diese Inhalte außerhalb des von der Clinic freigegebenen oder selbst veröffentlichten Materials erstellt oder verbreitet werden.

Die AESTĒYA Clinic behält sich vor, Kooperationen jederzeit aus sachlichen Gründen abzulehnen, zu beenden oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen, insbesondere wenn rechtliche, fachliche, reputationsbezogene oder organisatorische Gründe dies erfordern.

IX. Haftung & Gewährleistung

29. Haftung der AESTĒYA Clinic

Die Haftung der AESTĒYA Clinic richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die AESTĒYA Clinic uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei arglistigem Verschweigen, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der AESTĒYA Clinic – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Patient:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist eine Haftung der AESTĒYA Clinic für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Soweit ein Schaden ganz oder teilweise darauf beruht, dass Patient:innen unvollständige, unzutreffende oder verspätete Angaben gemacht oder behandlungs- bzw. nachsorgerelevante Hinweise nicht beachtet haben, bleiben die gesetzlichen Regelungen über Mitverschulden unberührt.

30. Haftungsbeschränkung bei ästhetischen Behandlungen

Ästhetische und medizinisch-ästhetische Behandlungen sind regelmäßig mit individuellen Reaktionen, biologischen Besonderheiten, unterschiedlichen Heilungsverläufen und subjektiv geprägten ästhetischen Wahrnehmungen verbunden. Auch bei fachgerechter Durchführung nach dem anerkannten Standard können Nebenwirkungen, Abweichungen im Heilungsverlauf oder Ergebnisse auftreten, die vom subjektiven Wunschbild der Patientin oder des Patienten abweichen.
Die AESTĒYA Clinic schuldet daher keine Herbeiführung eines bestimmten subjektiv empfundenen Schönheitsideals, sondern ausschließlich eine fachgerechte Beratung, Aufklärung und Durchführung der vereinbarten Behandlung im Rahmen der individuellen medizinischen bzw. fachlichen Vertretbarkeit.

Eine Haftung allein deshalb, weil das Behandlungsergebnis nicht dem persönlichen Geschmack, der individuellen Erwartung oder einer außerhalb des fachlich Vertretbaren liegenden Wunschvorstellung entspricht, besteht nicht, sofern die Behandlung ordnungsgemäß aufgeklärt, wirksam eingewilligt und fachgerecht durchgeführt wurde.
Unberührt bleiben Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln, Dokumentationsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird.

31. Ausschluss einer Garantie bestimmter Behandlungsergebnisse

Die AESTĒYA Clinic übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Behandlungserfolg, eine exakt vorhersehbare Wirkungsdauer, eine bestimmte ästhetische Wirkung, eine vollständige Symmetrie oder eine subjektiv erwartete Zufriedenheit mit dem Ergebnis.

Angaben zu voraussichtlichen Effekten, typischen Verläufen, Erfahrungswerten, empfohlenen Behandlungsintervallen oder allgemein üblichen Ergebnissen stellen – soweit nicht ausdrücklich anders erklärt – lediglich fachliche Einschätzungen oder Erfahrungswerte dar, jedoch keine rechtlich bindende Zusage eines konkreten Erfolgs.

Dies gilt insbesondere für minimalinvasive und ästhetische Behandlungen, bei denen Wirkung, Haltbarkeit, Gewebeverhalten, Schwellungen, Resorption, Regeneration oder ästhetische Wahrnehmung von individuellen Faktoren abhängen.

Die gesetzlichen Rechte der Patient:innen bei Pflichtverletzungen der AESTĒYA Clinic bleiben hiervon unberührt.

X. Datenschutz & Schweigepflicht

32. Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)

Die AESTĒYA Clinic erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Patient:innen, Kund:innen, Teilnehmer:innen und sonstigen betroffenen Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit sie für die Anbahnung, Durchführung, Dokumentation, Nachbereitung oder Abrechnung von Leistungen der AESTĒYA Clinic erforderlich ist oder auf einer wirksamen Einwilligung oder sonstigen gesetzlichen Grundlage beruht.

Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere gehören:

  • Stammdaten und Kontaktdaten,
  • Termin- und Kommunikationsdaten,
  • gesundheitsbezogene Angaben,
  • Dokumentations- und Behandlungsdaten,
  • abrechnungsbezogene Informationen,
  • Einwilligungen, Freigaben und sonstige behandlungsrelevante Unterlagen.

Die AESTĒYA Clinic trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Manipulation oder sonstiger unzulässiger Verarbeitung zu schützen.

33. Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten

Soweit im Rahmen von Beratungen, Behandlungen oder Nachsorgeprozessen Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Gesundheitsdaten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie dies für die fachgerechte Beurteilung, sichere Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung von Behandlungen erforderlich ist.

Die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten erfolgt insbesondere zum Zweck:

  • der Anamnese und Risikoabwägung,
  • der individuellen Behandlungsentscheidung,
  • der Dokumentation und Verlaufskontrolle,
  • der Nachsorge,
  • der rechtlichen und fachlichen Absicherung der Behandlung.

Eine Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist, eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt oder die Weitergabe zur Durchführung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen rechtlich erforderlich ist.

Soweit externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener oder gesundheitsbezogener Daten beauftragt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und – soweit erforderlich – auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

34. Schweigepflicht und Datenschutz in der Clinic

Die AESTĒYA Clinic behandelt alle im Rahmen von Beratung, Behandlung, Nachsorge, Kommunikation und Dokumentation bekannt gewordenen personenbezogenen und gesundheitsbezogenen Informationen vertraulich.

Die Vertraulichkeitspflicht der AESTĒYA Clinic sowie der von ihr eingesetzten Behandler:innen und Mitarbeitspersonen ergibt sich insbesondere aus dem Behandlungsverhältnis, dem Schutz des Patientengeheimnisses, den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie etwaigen einschlägigen berufs- und standesbezogenen Verhaltensstandards.

Eine Offenlegung patientenbezogener Informationen erfolgt ausschließlich, soweit eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, eine gesetzliche Verpflichtung oder Befugnis besteht oder die Offenlegung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Behandlungs- oder Vertragsverhältnisses rechtlich zulässig und erforderlich ist.

Administrative Mitarbeitende, organisatorisches Personal und sonstige in die Abläufe der Clinic eingebundene Personen erhalten nur insoweit Zugriff auf personenbezogene oder behandlungsbezogene Informationen, wie dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.

Die AESTĒYA Clinic weist darauf hin, dass ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, zu Speicherfristen, zu Empfängern von Daten sowie zu weiteren datenschutzrechtlichen Einzelheiten in der gesonderten Datenschutzerklärung der Clinic enthalten sind. Diese bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung eine ergänzende datenschutzrechtliche Informationsgrundlage zu diesen AGB.

XI. Schulungen, Academy & Veranstaltungen

35. Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen

Die AESTĒYA Clinic bietet im Rahmen ihrer Academy, ihrer Schulungsformate, Workshops, Seminare, Masterclasses, Informationsveranstaltungen oder sonstigen Event- und Bildungsformate Leistungen mit unterschiedlicher fachlicher, organisatorischer und rechtlicher Ausrichtung an.

Soweit für einzelne Schulungen, Weiterbildungen oder praktische Formate bestimmte fachliche, berufliche, gesetzliche oder organisatorische Teilnahmevoraussetzungen gelten, werden diese im jeweiligen Angebot, in der Ausschreibung oder im Rahmen der Buchung gesondert mitgeteilt.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Formaten vom Nachweis bestimmter Qualifikationen, Berufszulassungen, Erfahrungsstände, Identitätsnachweise oder sonstiger Eignungsvoraussetzungen abhängig zu machen.
Teilnehmer:innen sind verpflichtet, geforderte Nachweise vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig vorzulegen. Liegen Teilnahmevoraussetzungen nicht vor oder werden erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig erbracht, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, die Buchung abzulehnen, die Teilnahme zu verweigern oder eine bereits bestätigte Teilnahme aus sachlichen Gründen zu widerrufen.

Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Schulungs- oder Veranstaltungsformat besteht nur, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Teilnahme ausdrücklich durch die AESTĒYA Clinic bestätigt wurde.

36. Vertragsbedingungen für Seminare und Weiterbildungen

Die Darstellung von Schulungen, Seminaren, Workshops, Masterclasses, Veranstaltungen oder sonstigen Academy-Formaten auf Websites, Social-Media-Kanälen, Informationsmaterialien oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchungsanfrage dar.

Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an einem solchen Format kommt grundsätzlich erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die AESTĒYA Clinic zustande.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Veranstaltungsinhalte, Referent:innen, zeitliche Abläufe, Veranstaltungsorte oder organisatorische Modalitäten anzupassen, soweit dies aus sachlichen, fachlichen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter des gebuchten Formats hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
Soweit für einzelne Schulungen, Seminare oder Veranstaltungen Teilnahmegebühren erhoben werden, sind diese zu dem von der AESTĒYA Clinic mitgeteilten Zeitpunkt fällig. Die Clinic ist berechtigt, eine Teilnahme von vollständiger Vorabzahlung, fristgerechter Anzahlung oder sonstigen Zahlungsvoraussetzungen abhängig zu machen.

Die im Rahmen von Schulungen, Seminaren oder Academy-Formaten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte, Präsentationen, Konzepte, Aufzeichnungen oder sonstigen Materialien sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich zur persönlichen Nutzung der Teilnehmer:innen bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Wiedergabe, Aufzeichnung oder sonstige Verwertung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der AESTĒYA Clinic unzulässig, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
37. Rücktritts- und Stornierungsregelungen

Für Schulungen, Seminare, Masterclasses, Workshops, Veranstaltungen und sonstige Academy-Formate der AESTĒYA Clinic gelten – sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung ausdrücklich vereinbart wurde – folgende Stornierungsbedingungen:

  • bei einem Rücktritt bis 30 Kalendertage vor dem gebuchten Termin ist eine Stornierung grundsätzlich kostenfrei möglich,
  • bei einem Rücktritt innerhalb von weniger als 30, aber mindestens 14 Kalendertagen vor dem Termin ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zu berechnen,
  • bei einem Rücktritt innerhalb von weniger als 14 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann die volle vereinbarte Teilnahmegebühr fällig werden, sofern eine anderweitige Vergabe des Platzes nicht oder nicht rechtzeitig möglich war.

Den Teilnehmer:innen bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass der AESTĒYA Clinic kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Veranstaltungen oder Schulungen aus sachlichen Gründen abzusagen, zu verschieben, in ein digitales oder hybrides Format zu überführen oder organisatorisch anzupassen, sofern dies erforderlich und zumutbar ist. In Fällen der Absage durch die Clinic werden bereits geleistete Teilnahmegebühren – soweit keine gleichwertige Ersatzlösung angenommen wird – zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nur mit vorheriger Zustimmung der AESTĒYA Clinic und nur dann zulässig, wenn dem keine fachlichen, rechtlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. Die AESTĒYA Clinic kann verlangen, dass eine Ersatzperson spätestens drei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn benannt und die Teilnahmevoraussetzungen vollständig nachgewiesen werden.

XII. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse

38. Regelungen bei höherer Gewalt

Kann die AESTĒYA Clinic eine vertraglich geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von der Clinic nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgesehenen Form erbringen, ist die AESTĒYA Clinic für die Dauer und im Umfang der Störung von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Als Fälle höherer Gewalt oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände gelten insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Brand-, Wasser- oder sonstige erhebliche Gebäudeschäden,
  • Krieg, Terror, Unruhen oder behördliche Sicherheitslagen,
  • Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen außerhalb des Einflussbereichs der Clinic,
  • flächendeckende Ausfälle von Strom, IT, Telekommunikation oder anderer kritischer Infrastruktur,
  • Epidemien, Pandemien oder sonstige außergewöhnliche Gesundheitslagen,
  • sonstige Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der AESTĒYA Clinic liegen.

Die AESTĒYA Clinic wird betroffene Patient:innen, Teilnehmer:innen oder Vertragspartner:innen über wesentliche Leistungshindernisse in angemessener Weise informieren, sobald dies organisatorisch möglich ist.

Soweit die Durchführung einer Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses nur vorübergehend unmöglich oder unzumutbar ist, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, Leistungen zu verschieben, Ersatztermine anzubieten, Abläufe anzupassen oder – soweit sachlich möglich – eine gleichwertige organisatorische Ersatzlösung vorzusehen.

Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung, Ausfall oder Anpassung einer Leistung infolge höherer Gewalt bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Bereits entstandene Vergütungsansprüche für ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen bleiben unberührt.

39. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Termine, Veranstaltungen, Schulungen oder sonstige Leistungen zu verschieben, abzusagen, einzuschränken oder in ihrer organisatorischen Durchführung anzupassen, wenn dies aufgrund behördlicher Anordnungen, infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen, hygienischer Erfordernisse, Sicherheitsvorgaben oder sonstiger nicht von der Clinic zu vertretender Betriebsstörungen erforderlich ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • behördlichen Untersagungen oder Einschränkungen des Betriebs,
  • infektionsschutzrechtlichen Auflagen,
  • Quarantäne-, Isolations- oder Zugangsbeschränkungen,
  • erheblichen Störungen der Räumlichkeiten oder technischen Betriebsfähigkeit,
  • sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Leistung beeinträchtigen.

Die AESTĒYA Clinic ist ferner berechtigt, Patient:innen, Teilnehmer:innen oder Begleitpersonen den Zutritt zu verweigern oder Leistungen nicht durchzuführen, wenn aus objektiver Sicht Anhaltspunkte für ein infektiöses Geschehen, akute Krankheitssymptome, erhebliche hygienische Risiken oder sonstige Umstände vorliegen, die die Sicherheit anderer Personen, des Teams oder des Betriebs beeinträchtigen könnten.

Patient:innen und Teilnehmer:innen sind verpflichtet, geltende Hygiene-, Schutz- und Zugangsvorgaben der AESTĒYA Clinic zu beachten. Werden solche Vorgaben schuldhaft nicht eingehalten und kann eine Leistung deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, bleiben Ansprüche der AESTĒYA Clinic aus bestehenden Termin-, Ausfall- oder Vergütungsregelungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit eine Leistung aus den in diesem Abschnitt genannten Gründen nicht erbracht werden kann und keine zumutbare Ersatzlösung zustande kommt, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet oder auf einen Ersatztermin bzw. ein Ersatzformat angerechnet.

XIII. Schlussbestimmungen

40. Änderungsvorbehalt dieser AGB

Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Buchungen, Vertragsabschlüsse und Leistungen zu ändern oder zu aktualisieren, soweit dies aus rechtlichen, regulatorischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder inhaltlichen Gründen sachlich erforderlich ist.

Für bereits konkret bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen dieser AGB nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wird.

Maßgeblich ist jeweils diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses, der Buchung oder der verbindlichen Terminbestätigung wirksam einbezogen wurde.

41. Textform und Individualvereinbarungen

Soweit in diesen AGB oder im Rahmen einzelner Leistungen keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist, können rechtserhebliche Erklärungen, Mitteilungen und Vereinbarungen in Textform erfolgen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der AESTĒYA Clinic und Patient:innen oder Teilnehmer:innen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich getroffen wurden.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht im Einzelfall nachweislich getroffen und von der AESTĒYA Clinic bestätigt wurden.

42. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.

Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird. Maßgeblich bleiben insoweit die jeweils anwendbaren zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig und kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit der AESTĒYA Clinic ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig, sofern die betroffene Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

43. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt entsprechend im Fall einer Regelungslücke.