Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)AESTĒYA Clinic
Praxis für ästhetische Dienstleistungen nach HeilprG
Inhaberin: Zehra Can
Elisabethstraße 52
40217 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (160) 38 29 476
E-Mail: clinic@aesteya.de
Website: https://clinic.aesteya.de
InhaltsverzeichnisPräambelZweck, Philosophie und Geltungsrahmen der AESTĒYA Clinic
I. Grundlagen des VertragsverhältnissesGeltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anbieter, medizinische Verantwortung und organisatorische Struktur
Definition zentraler Begriffe (Patient:innen, Leistungen, Behandlungen, Veranstaltungen)
II. Vertragsschluss & TerminvereinbarungAnfrage, Terminbuchung und Vertragsabschluss
Terminbestätigungen und Terminorganisation
Absagen, Terminverschiebungen und Nichterscheinen
Ausfallhonorar und Annahmeverzug (§ 615 BGB)
III. Leistungsangebot der AESTĒYA ClinicArt der angebotenen Leistungen (ästhetische und heilpraktische Behandlungen)
Individuelle medizinische Einschätzung und Behandlungsentscheidung
Vorbehalt der Leistungsdurchführung und Ablehnungsrecht
IV. Beratungs- und BehandlungsprozessStruktur des Beratungsprozesses (Analyse, Beratung, Entscheidung)
Aufklärungspflichten und Einwilligung in Behandlungen
Dokumentation medizinischer Leistungen
Nachsorge, Kontrolltermine und Empfehlungen
V. Kommunikationskanäle & PatientenkommunikationOffizielle Kommunikationswege der AESTĒYA Clinic
Messenger-Kommunikation (z. B. WhatsApp, Social Media)
Reaktionszeiten und organisatorische Kommunikation
Beschwerden, Rückfragen und medizinische Nachmeldungen
VI. Mitwirkungspflichten der Patient:innenWahrheitspflicht bei medizinischen Angaben
Einhaltung medizinischer Hinweise und Nachsorgeempfehlungen
Folgen unvollständiger oder falscher Angaben
VII. Preise, Zahlungsbedingungen & AbrechnungPreisstruktur und Transparenz der Leistungen
Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit
Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
VIII. Bild-, Medien- und Social-Media-RegelungenFoto- und Videodokumentation medizinischer Behandlungen
Nutzung von Bildmaterial für Dokumentationszwecke
Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial (nur mit Einwilligung)
Regeln für Influencer- und Social-Media-Kooperationen
IX. Haftung & GewährleistungHaftung der AESTĒYA Clinic
Haftungsbeschränkung bei ästhetischen Behandlungen
Ausschluss einer Garantie bestimmter Behandlungsergebnisse
X. Datenschutz & SchweigepflichtVerarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten
Schweigepflicht und Datenschutz in der Clinic
XI. Schulungen, Academy & VeranstaltungenTeilnahmevoraussetzungen für Schulungen
Vertragsbedingungen für Seminare und Weiterbildungen
Rücktritts- und Stornierungsregelungen
XII. Höhere Gewalt & unvorhersehbare EreignisseRegelungen bei höherer Gewalt
Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien
XIII. SchlussbestimmungenÄnderungsvorbehalt dieser AGB
Textform und Individualvereinbarungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Salvatorische Klausel
PräambelDie AESTĒYA Clinic versteht ästhetische Medizin nicht als isolierte kosmetische Dienstleistung, sondern als verantwortungsvollen medizinisch‑ästhetischen Prozess, der Analyse, Beratung und präzise Behandlung miteinander verbindet. Grundlage der Arbeit der Clinic ist der Ansatz der Precision Facial Architecture™, bei dem das Gesicht als strukturelles Gesamtsystem betrachtet wird und jede Intervention auf individueller Analyse, medizinischer Verantwortung und ästhetischer Balance basiert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen für sämtliche Leistungen der AESTĒYA Clinic. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AESTĒYA Clinic und ihren Patient:innen sowie Teilnehmer:innen von Schulungen, Veranstaltungen oder weiteren Leistungen der Organisation.
Ziel dieser Regelungen ist es, eine transparente, sichere und verlässliche Grundlage für alle Behandlungen und Dienstleistungen der Clinic zu schaffen. Gleichzeitig dienen sie dem Schutz der Patient:innen, der medizinischen Integrität der Behandlungen sowie der organisatorischen und rechtlichen Stabilität der AESTĒYA Clinic.
Die AESTĒYA Clinic arbeitet nach dem Grundsatz, dass medizinische Verantwortung, sorgfältige Beratung und eine realistische Einschätzung von Behandlungsmöglichkeiten stets Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen haben. Nicht jede gewünschte Behandlung ist automatisch medizinisch oder ästhetisch sinnvoll. Die Clinic behält sich daher vor, Leistungen abzulehnen oder anzupassen, wenn dies aus medizinischen, ethischen oder fachlichen Gründen erforderlich erscheint.
Patient:innen der AESTĒYA Clinic werden daher nicht nur als Kund:innen verstanden, sondern als Partner:innen innerhalb eines gemeinsamen Behandlungsprozesses. Eine erfolgreiche Behandlung setzt neben medizinischer Fachkompetenz auch eine offene Kommunikation, wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand sowie die Einhaltung empfohlener Nachsorgemaßnahmen voraus.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tragen dazu bei, die Erwartungen beider Seiten klar zu definieren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.
I. Grundlagen des Vertragsverhältnisses1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen GeschäftsbedingungenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der AESTĒYA Clinic, Elisabethstraße 52, 40217 Düsseldorf, vertreten durch die Inhaberin Zehra Can.
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AESTĒYA Clinic und ihren Patient:innen, Kund:innen sowie Teilnehmer:innen von Schulungen, Veranstaltungen oder sonstigen Leistungen der Organisation.
Die AGB gelten insbesondere für:
- ästhetisch‑medizinische Behandlungen
- heilpraktische Beratungen
- medizinisch‑ästhetische Dienstleistungen
- Schulungen, Seminare und Masterclasses
- Veranstaltungen oder Community‑Formate der AESTĒYA Clinic
Abweichende Bedingungen von Patient:innen oder Teilnehmer:innen finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich durch die AESTĒYA Clinic zugestimmt.
Mit der Terminvereinbarung, der Buchung einer Leistung oder der Teilnahme an einer Veranstaltung erkennen Patient:innen und Teilnehmer:innen diese AGB als verbindliche Grundlage des Vertragsverhältnisses an.
2. Anbieter, medizinische Verantwortung und organisatorische StrukturHeilkundliche TätigkeitDie heilkundlichen Leistungen der AESTĒYA Clinic werden ausschließlich von entsprechend zugelassenen Heilpraktikerinnen nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) erbracht.
Aktuell zuständige Behandlerin und medizinisch verantwortliche Leitung:
Anja Assadi
Heilpraktikerin – Erlaubnis erteilt durch das Gesundheitsamt Düsseldorf
Urkunden‑Nr.: 09/2023 vom 26.07.2023
Anbieterin der Leistungen ist die AESTĒYA Clinic, Praxis für ästhetische Dienstleistungen nach HeilprG, Inhaberin: Zehra Can, Elisabethstraße 52, 40217 Düsseldorf, Deutschland.
Zehra Can ist Inhaberin und organisatorisch verantwortlich für den Betrieb der Clinic. Medizinische Entscheidungen, Diagnosen, Indikationsstellungen, Aufklärungen sowie Behandlungsfreigaben erfolgen ausschließlich durch die jeweils zuständige entsprechend qualifizierte heilkundliche Fachperson.
Administrative Mitarbeitende, Social-Media-Manager:innen oder organisatorisches Personal unterstützen den Betrieb der Clinic, besitzen jedoch keine medizinische Entscheidungsautorität und geben keine medizinischen Empfehlungen oder Diagnosen.
Die AESTĒYA Clinic kann zur Durchführung bestimmter Leistungen qualifizierte Mitarbeitende, externe Fachpersonen oder Kooperationspartner einsetzen, sofern dies dem medizinischen Standard sowie der organisatorischen Struktur der Clinic entspricht.
3. Definition zentraler BegriffeZur besseren Verständlichkeit dieser AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:
Patient:innen / Kund:innenPersonen, die eine Beratung, Behandlung oder sonstige Leistung der AESTĒYA Clinic in Anspruch nehmen.
BehandlungEine medizinisch‑ästhetische oder heilpraktische Intervention, die nach individueller Beratung und medizinischer Einschätzung durchgeführt wird.
LeistungenAlle von der AESTĒYA Clinic angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Behandlungen, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen oder sonstiger Angebote.
BeratungDas Gespräch zwischen Patient:in und medizinischer Fachperson zur Analyse des Gesichts, zur Einschätzung möglicher Behandlungen sowie zur Aufklärung über Risiken, Alternativen und erwartbare Ergebnisse.
Clinic / OrganisationDie AESTĒYA Clinic als medizinisch‑ästhetische Einrichtung einschließlich ihrer Mitarbeitenden, organisatorischen Strukturen und angebotenen Leistungen.
HausrechtDie AESTĒYA Clinic übt in ihren Praxisräumen das Hausrecht aus. Die Clinic ist berechtigt, Patient:innen, Begleitpersonen oder sonstigen Besucher:innen den Zutritt zu verwehren oder sie der Praxis zu verweisen, sofern organisatorische, hygienische, medizinische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern. Dies gilt insbesondere bei Störungen des Praxisbetriebs, Missachtung von Praxisregeln, aggressivem Verhalten oder der Nichtbeachtung hygienischer Vorgaben.
BegleitpersonenBegleitpersonen können aus organisatorischen, medizinischen oder datenschutzrechtlichen Gründen von der Teilnahme an Beratungen oder Behandlungen ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die AESTĒYA Clinic im Einzelfall nach sachlicher Einschätzung.
II. Vertragsschluss & Terminvereinbarung4. Anfrage, Terminbuchung und VertragsabschlussDie Inanspruchnahme von Leistungen der AESTĒYA Clinic beginnt regelmäßig mit einer Anfrage der Patient:innen oder Teilnehmer:innen. Eine solche Anfrage kann insbesondere über die Website, Online-Formulare, E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste, Social-Media-Kanäle oder sonstige von der Clinic bereitgestellte Kontaktwege erfolgen.
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, in Werbematerialien oder in sonstigen Informationsmedien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung.
Ein verbindlicher Vertrag über eine Beratung, Behandlung, Veranstaltung oder sonstige Leistung kommt grundsätzlich erst zustande, wenn die AESTĒYA Clinic einen Termin oder eine Leistung ausdrücklich bestätigt oder die Leistung tatsächlich erbracht wird.
Die bloße Übermittlung einer Anfrage, das Senden von Nachrichten über Messenger oder Social Media, das automatisierte Ausfüllen eines Formulars oder eine vorläufige Terminabstimmung begründen für sich genommen noch keinen Anspruch auf Durchführung einer Behandlung oder sonstigen Leistung.
Die AESTĒYA Clinic behält sich vor, Anfragen oder Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:
- medizinische oder fachliche Gründe gegen eine Behandlung sprechen,
- erforderliche Informationen nicht oder nicht ausreichend vorliegen,
- organisatorische Kapazitäten nicht verfügbar sind,
- Zweifel an der Eignung, Sicherheit oder Zumutbarkeit des Vertragsverhältnisses bestehen.
5. Terminbestätigungen und TerminorganisationTermine der AESTĒYA Clinic werden ausschließlich im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Clinic vergeben. Die Vergabe eines Termins dient der geordneten Planung medizinischer und organisatorischer Abläufe und steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Durchführbarkeit.
Eine Terminbestätigung kann schriftlich, elektronisch oder in sonstiger dokumentierbarer Form erfolgen. Als Terminbestätigung gelten insbesondere Bestätigungen per E-Mail, Messenger, CRM-System, Buchungssystem oder sonstige ausdrücklich als verbindlich erkennbare Mitteilungen der Clinic.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Termine aus medizinischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. In einem solchen Fall wird die Clinic die betroffene Person unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
Patient:innen sind verpflichtet, Terminangaben, Rückfragen der Clinic sowie vorbereitende Hinweise sorgfältig zu prüfen und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Gesundheitsangaben, Einwilligungen, vorbereitende Formulare und etwaige Rückfragen im Vorfeld der Behandlung.
Die Terminorganisation über Messenger- oder Social-Media-Kanäle dient ausschließlich der organisatorischen Abstimmung. Eine medizinische Freigabe, Diagnose oder verbindliche Behandlungszusage ist hiermit nicht verbunden.
6. Absagen, Terminverschiebungen und NichterscheinenVereinbarte Termine sind verbindlich. Patient:innen können bestätigte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder verschieben.
Absagen oder Änderungswünsche müssen über einen von der Clinic bereitgestellten Kommunikationsweg mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Mitteilung bei der AESTĒYA Clinic. Die bloße Absendung einer Nachricht ohne Zugangsnachweis genügt nicht, sofern die Nachricht die Clinic nicht tatsächlich erreicht.
Eine Terminabsage oder Terminverschiebung gilt erst dann als wirksam, wenn sie organisatorisch zur Kenntnis genommen werden konnte. Patient:innen tragen daher die Verantwortung dafür, bei zeitkritischen Änderungen einen geeigneten und nachvollziehbaren Kommunikationsweg zu wählen.
Erscheint eine Patientin oder ein Patient nicht zum vereinbarten Termin oder erfolgt eine Absage verspätet, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, ein Ausfallhonorar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung zu berechnen.
Als verspätete Absage gelten insbesondere:
- Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin,
- Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung,
- das schuldhafte Verhindern der Durchführung durch verspätetes Erscheinen, unvollständige Mitwirkung oder fehlende erforderliche Unterlagen, sofern der Termin dadurch nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.
Erscheinen Patient:innen mit einer Verspätung von mehr als 15 Minuten, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, den Termin aus organisatorischen und fachlichen Gründen zu verkürzen, auf einen Ersatztermin zu verweisen oder die Durchführung insgesamt abzulehnen, sofern eine ordnungsgemäße und verantwortbare Leistungserbringung innerhalb des verbleibenden Zeitfensters nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist.
Unberührt bleibt das Recht der Patient:innen, nachzuweisen, dass der Clinic kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Ausfallhonorar und Annahmeverzug (§ 615 BGB)Bei verspäteter Absage, Nichterscheinen oder sonstigem von der Patientin oder dem Patienten zu vertretenden Ausfall eines verbindlich vereinbarten Termins kann die AESTĒYA Clinic ein pauschales Ausfallhonorar erheben.
Soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung ausdrücklich getroffen wurde, beträgt das Ausfallhonorar
50,00 EUR pro ausgefallenem Termin.
Die AESTĒYA Clinic behält sich vor, im Einzelfall einen höheren konkreten Schaden geltend zu machen, sofern nachweisbar ein über die Pauschale hinausgehender Ausfall entstanden ist. Dies kann insbesondere bei blockierten Behandlungszeiten, exklusiv reservierten Zeitslots, vorbereiteten Materialien oder besonders aufwendigen Terminstrukturen relevant sein.
Die Erhebung eines Ausfallhonorars erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug sowie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen.
Der betroffenen Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der AESTĒYA Clinic kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
III. Leistungsangebot der AESTĒYA Clinic8. Art der angebotenen Leistungen (ästhetische und heilpraktische Behandlungen)Die AESTĒYA Clinic erbringt medizinisch-ästhetische und heilpraktische Leistungen im Rahmen ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer organisatorischen Struktur und der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:
- ästhetisch-medizinische Beratungen,
- heilpraktische Leistungen,
- minimalinvasive ästhetische Behandlungen,
- strukturbezogene Behandlungen des Gesichts,
- ergänzende Nachsorge- und Kontrollleistungen,
- Schulungen, Seminare, Workshops und sonstige Formate der AESTĒYA Clinic.
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Social Media, in Preislisten, Broschüren oder sonstigen Kommunikationsmitteln dient der allgemeinen Information. Sie stellt weder eine verbindliche Zusage der Durchführbarkeit im Einzelfall noch eine Garantie eines bestimmten Behandlungserfolgs dar.
Art, Umfang und Eignung einer konkreten Leistung bestimmen sich ausschließlich nach der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten, der medizinischen bzw. heilpraktischen Einschätzung der verantwortlichen Fachperson sowie den tatsächlichen organisatorischen Möglichkeiten der Clinic.
Die AESTĒYA Clinic ist nicht verpflichtet, sämtliche allgemein beworbenen oder grundsätzlich angebotenen Leistungen in jedem Einzelfall tatsächlich durchzuführen. Maßgeblich ist stets die individuelle fachliche Beurteilung.
9. Individuelle medizinische Einschätzung und BehandlungsentscheidungJede Behandlung der AESTĒYA Clinic setzt eine individuelle Beratung und fachliche Einschätzung voraus. Die Entscheidung darüber, ob eine Behandlung durchgeführt wird, in welchem Umfang sie durchgeführt wird und welche Methode, Technik, Produktwahl oder Behandlungslogik im Einzelfall medizinisch bzw. fachlich vertretbar ist, obliegt ausschließlich der entsprechend qualifizierten medizinischen oder heilpraktischen Fachperson.
Die AESTĒYA Clinic arbeitet nach dem Grundsatz, dass jede Behandlung auf einer strukturierten Analyse, einer realistischen Einschätzung der Ausgangssituation sowie einer verantwortungsvollen Abwägung von Nutzen, Grenzen und Risiken beruht. Eine gewünschte Behandlung wird daher nicht allein deshalb durchgeführt, weil sie von Patient:innen angefragt oder auf digitalen Kanälen vorab besprochen wurde.
Vorläufige Einschätzungen, allgemeine Informationen, Social-Media-Inhalte, Messenger-Kommunikation oder organisatorische Rückmeldungen ersetzen keine individuelle medizinische oder heilpraktische Beurteilung im Einzelfall.
Die behandelnde Fachperson ist berechtigt, den vorgeschlagenen Behandlungsplan zu ändern, einzuschränken, zu verschieben oder von einer Behandlung insgesamt abzusehen, wenn dies aus fachlichen, medizinischen, sicherheitsbezogenen oder ästhetischen Gründen geboten erscheint.
10. Vorbehalt der Leistungsdurchführung und AblehnungsrechtDie AESTĒYA Clinic behält sich das Recht vor, eine Behandlung, Beratung oder sonstige Leistung abzulehnen, zu unterbrechen, abzubrechen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Solche Gründe können insbesondere sein:
- medizinische oder heilpraktische Kontraindikationen,
- unvollständige, verspätete oder unzutreffende Gesundheitsangaben,
- fehlende Mitwirkung der Patientin oder des Patienten,
- erkennbare Risiken für die Sicherheit der Behandlung,
- akute gesundheitliche Beeinträchtigungen,
- fehlende Einwilligungen, Aufklärungen oder sonstige notwendige Unterlagen,
- der begründete Eindruck, dass ein verantwortbares Behandlungsverhältnis nicht gegeben ist,
- unrealistische Erwartungen an Ergebnisse oder Wirkungen,
- Verstöße gegen organisatorische, hygienische oder sicherheitsrelevante Vorgaben der Clinic.
Die Ausübung dieses Ablehnungsrechts dient dem Schutz der Patient:innen, der fachlichen Integrität der Behandlung sowie der organisatorischen und rechtlichen Sicherheit der AESTĒYA Clinic.
Aus der Ablehnung, Verschiebung oder dem Abbruch einer Leistung entsteht kein Anspruch auf Durchführung genau der gewünschten Maßnahme, sofern die Entscheidung auf sachlichen, fachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen beruht.
Bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden in einem solchen Fall nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet oder – nach Wahl der AESTĒYA Clinic und soweit sachlich sinnvoll – auf einen Ersatztermin oder eine Ersatzleistung angerechnet. Bereits erbrachte Teilleistungen sowie Ansprüche aus bestehenden Termin- und Ausfallregelungen bleiben unberührt.
IV. Beratungs‑ und Behandlungsprozess11. Struktur des Beratungsprozesses (Analyse, Beratung, Entscheidung)Jede Behandlung der AESTĒYA Clinic erfolgt auf Grundlage eines strukturierten Beratungsprozesses. Dieser dient dazu, die individuelle Ausgangssituation der Patientin oder des Patienten fachlich zu erfassen, Wünsche und Erwartungen einzuordnen sowie zu prüfen, ob und in welcher Form eine Behandlung medizinisch bzw. fachlich vertretbar ist.
Der Beratungsprozess umfasst insbesondere:
- die Erfassung der relevanten gesundheitlichen und behandlungsbezogenen Angaben,
- die Analyse der individuellen anatomischen, ästhetischen oder funktionalen Ausgangssituation,
- die Einordnung des geäußerten Behandlungswunsches,
- die Besprechung realistischer Möglichkeiten, Grenzen und Alternativen,
- die abschließende fachliche Entscheidung über die Durchführbarkeit einer Behandlung.
Die AESTĒYA Clinic arbeitet nach dem Grundsatz, dass Beratung und Analyse der eigentlichen Behandlung vorgelagert sind. Eine Behandlung wird nur dann durchgeführt, wenn nach fachlicher Einschätzung ein verantwortbarer, nachvollziehbarer und im konkreten Fall sinnvoller Behandlungsrahmen besteht.
Allgemeine Informationen, Vorher‑Nachher‑Inhalte, Social‑Media‑Kommunikation oder vorläufige Einschätzungen über digitale Kanäle ersetzen diesen strukturierten Beratungsprozess nicht.
12. Aufklärungspflichten und Einwilligung in BehandlungenVor jeder Behandlung werden Patient:innen in angemessener Weise über Art, Ablauf, Zielsetzung, mögliche Risiken, Nebenwirkungen, Grenzen, Alternativen sowie gegebenenfalls über notwendige Verhaltens- und Nachsorgemaßnahmen aufgeklärt.
Die Aufklärung erfolgt durch die medizinisch bzw. fachlich verantwortliche Person und orientiert sich an der konkreten Behandlungssituation des Einzelfalls. Umfang und Tiefe der Aufklärung richten sich nach der Art der beabsichtigten Maßnahme, ihrem Risikoprofil sowie den individuellen Umständen der Patientin oder des Patienten.
Eine Behandlung darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn eine wirksame Einwilligung der Patientin oder des Patienten vorliegt. Die Einwilligung kann – soweit rechtlich zulässig und sachlich ausreichend – schriftlich, elektronisch oder in sonstiger dokumentierbarer Form eingeholt werden. Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, die Durchführung einer Behandlung von der Unterzeichnung oder Bestätigung entsprechender Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen abhängig zu machen.
Fehlt eine erforderliche Einwilligung, ist sie unvollständig oder bestehen Zweifel an einem ausreichenden Verständnis der Behandlung, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, die Behandlung nicht durchzuführen oder zu verschieben.
13. Dokumentation medizinischer LeistungenDie AESTĒYA Clinic dokumentiert Beratungen, Aufklärungen, Einwilligungen sowie durchgeführte Behandlungen in dem Umfang, der für die fachliche Nachvollziehbarkeit, Patientensicherheit, rechtliche Absicherung und Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten erforderlich ist.
Die Dokumentation kann insbesondere enthalten:
- persönliche und behandlungsbezogene Stammdaten,
- anamnestische Angaben,
- Inhalte der Beratung und Aufklärung,
- Angaben zur Einwilligung,
- Art und Umfang der durchgeführten Behandlung,
- verwendete Produkte, Materialien oder Chargen, soweit fachlich oder rechtlich erforderlich,
- Nachsorgehinweise und relevante Verlaufseinträge.
Die Dokumentation erfolgt schriftlich, elektronisch oder in kombinierter Form innerhalb der von der AESTĒYA Clinic verwendeten Systeme und Unterlagen. Patient:innen sind verpflichtet, auf Nachfrage alle für die Dokumentation erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Die Aufbewahrung und Verarbeitung der Dokumentation erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der datenschutzrechtlichen und berufsbezogenen Anforderungen.
14. Nachsorge, Kontrolltermine und EmpfehlungenNach einer Behandlung erhalten Patient:innen – soweit im Einzelfall erforderlich oder sachlich angezeigt – Hinweise zu Verhalten, Schonung, Nachsorge und möglichen Reaktionen im Anschluss an die Behandlung. Diese Hinweise dienen der Sicherheit, der fachgerechten Begleitung des Heilungs- bzw. Behandlungsverlaufs sowie der bestmöglichen Unterstützung des Behandlungsergebnisses.
Patient:innen sind verpflichtet, empfohlene Nachsorgemaßnahmen zu beachten und die AESTĒYA Clinic unverzüglich über relevante Auffälligkeiten, unerwartete Reaktionen oder behandlungsbezogene Komplikationen zu informieren.
Kontrolltermine, Nachbeobachtungen oder ergänzende Verlaufskontrollen erfolgen nach fachlicher Einschätzung der AESTĒYA Clinic oder auf Vereinbarung im Einzelfall. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kontrollterminen oder kostenfreie Nachbehandlungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Hinweise, Rückfragen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verlauf nach einer Behandlung sind über die von der Clinic vorgesehenen offiziellen Kommunikationswege zu richten. Die Nutzung von Messenger‑ oder Social‑Media‑Kanälen kann organisatorisch zugelassen sein, ersetzt jedoch keine medizinische Notfallversorgung und begründet keine jederzeitige oder unmittelbare Erreichbarkeit der behandelnden Fachperson.
V. Kommunikationskanäle & Patientenkommunikation15. Offizielle Kommunikationswege der AESTĒYA ClinicDie AESTĒYA Clinic stellt für organisatorische, behandlungsbezogene und sonstige Mitteilungen offizielle Kommunikationswege zur Verfügung. Maßgeblich sind dabei ausschließlich die von der Clinic selbst bereitgestellten oder ausdrücklich bestätigten Kontaktkanäle.
Als offizielle Kommunikationswege gelten insbesondere:
- E-Mail-Kommunikation über die von der Clinic benannten E-Mail-Adressen,
- telefonische Kontaktaufnahme über die von der Clinic veröffentlichten Rufnummern,
- schriftliche oder elektronische Kommunikation über offizielle Formulare, Buchungssysteme oder CRM-gestützte Kontaktwege,
- sonstige ausdrücklich von der Clinic freigegebene Kommunikationskanäle.
Für die Einreichung von Beschwerden, behandlungsbezogenen Beanstandungen oder sonstigen formellen Reklamationen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse clinic@aesteya.de vorgesehen. Nur über diesen Kanal ist eine geordnete interne Zuordnung, Dokumentation und Weiterleitung an die zuständige Fachperson sichergestellt.Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, einzelne Kommunikationswege organisatorisch zu ändern, einzuschränken oder durch andere offizielle Kanäle zu ersetzen, soweit dies sachlich erforderlich ist.
Patient:innen sind verpflichtet, für zeitkritische, behandlungsrelevante oder rechtlich erhebliche Mitteilungen einen nachvollziehbaren und geeigneten Kommunikationsweg zu wählen. Die Wahl eines informellen, ungeeigneten oder erkennbar nicht verlässlichen Kommunikationskanals erfolgt auf eigenes Risiko der mitteilenden Person.
16. Messenger-Kommunikation (z. B. WhatsApp, Social Media)Die AESTĒYA Clinic kann Messenger-Dienste, Social-Media-Plattformen oder vergleichbare digitale Kanäle ergänzend für
Marketing-, Informations- und organisatorische Zwecke nutzen, insbesondere für allgemeine Hinweise, Terminabstimmungen, Content-Kommunikation oder niedrigschwellige Erstkontakte.
Eine Kommunikation über Messenger oder Social Media dient jedoch grundsätzlich nicht der Durchführung einer individuellen medizinischen Beratung, Diagnosestellung, Notfallversorgung, verbindlichen laufenden Behandlungsüberwachung oder der formellen Entgegennahme von Beschwerden.
Insbesondere gilt:
- Nachrichten über WhatsApp, Instagram, Facebook oder vergleichbare Kanäle können durch administrative oder organisatorische Mitarbeitende betreut werden,
- behandelnde Fachpersonen haben nicht zwingend unmittelbaren, dauerhaften oder persönlichen Zugriff auf diese Kanäle,
- über Messenger oder Social Media übermittelte Inhalte werden nicht in jedem Fall in Echtzeit gelesen, bewertet oder medizinisch eingeordnet,
- aus der bloßen Möglichkeit der Kontaktaufnahme über solche Kanäle folgt keine ständige Erreichbarkeit der Clinic oder der behandelnden Fachperson,
- Messenger- und Social-Media-Kanäle sind kein offizieller Beschwerdekanal der AESTĒYA Clinic.
Soweit Messenger-Kommunikation datenschutzrechtlich zulässig und organisatorisch freigegeben ist, erfolgt ihre Nutzung ausschließlich ergänzend und ohne Begründung eines besonderen Überwachungs-, Reaktions- oder Dokumentationsanspruchs durch Patient:innen.
Behandlungsrelevante Mitteilungen, Beschwerden, Auffälligkeiten nach Eingriffen oder sonstige medizinisch sensible Informationen sind ausschließlich über den offiziellen Beschwerde- und Kommunikationskanal per E-Mail an clinic@aesteya.de zu richten. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden oder medizinischen Notfällen sind unverzüglich geeignete medizinische Stellen außerhalb der Messenger-Kommunikation zu kontaktieren.
17. Reaktionszeiten und organisatorische KommunikationPraxisorganisationPatient:innen sind verpflichtet, organisatorische Hinweise der AESTĒYA Clinic zu beachten. Dazu gehören insbesondere Terminzeiten, Hygieneregeln, Anweisungen des Personals sowie Hinweise zum Verhalten in den Praxisräumen.
Die AESTĒYA Clinic bemüht sich um eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung eingehender Anfragen und Mitteilungen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird jedoch nur geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich zugesagt wurde.
Die Bearbeitung von Nachrichten erfolgt im Rahmen der organisatorischen Abläufe, personellen Verfügbarkeit und üblichen Geschäftszeiten der Clinic. Außerhalb dieser Zeiten, an Wochenenden, Feiertagen oder in Zeiten erhöhter Auslastung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Patient:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass wichtige oder zeitkritische Mitteilungen nicht ausschließlich über Kanäle übermittelt werden, bei denen mit einer verzögerten Wahrnehmung zu rechnen ist. Die AESTĒYA Clinic übernimmt keine Gewähr dafür, dass jede Nachricht auf jedem Kommunikationsweg unverzüglich gelesen oder beantwortet wird.
Automatisierte Bestätigungen, Empfangshinweise oder organisatorische Rückmeldungen stellen keine inhaltliche medizinische Stellungnahme dar und begründen insbesondere keine Aussage über Dringlichkeit, medizinische Einschätzung oder Verantwortungsübernahme im Einzelfall.
18. Beschwerden, Rückfragen und medizinische NachmeldungenPatient:innen sind verpflichtet, Beschwerden, behandlungsbezogene Auffälligkeiten, unerwartete Reaktionen oder sonstige medizinisch relevante Rückfragen nach einer Behandlung unverzüglich mitzuteilen, sobald solche Umstände erkennbar werden.
Beschwerden, Beanstandungen und formelle Reklamationen sind ausschließlich per E-Mail an clinic@aesteya.de einzureichen. Nur auf diesem Weg ist eine ordnungsgemäße interne Erfassung, Dokumentation, Weiterleitung und Bearbeitung innerhalb der AESTĒYA Clinic gewährleistet.
Nachrichten über Social Media oder Messenger gelten nicht als offizieller Kanal zur Einreichung von Beschwerden. Sie dienen ausschließlich Marketing-, Informations- und organisatorischen Zwecken und begründen insbesondere keine Verpflichtung der Clinic zu einer unverzüglichen fachlichen Bearbeitung.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Patient:innen bei medizinisch sensiblen Beschwerden oder behandlungsrelevanten Auffälligkeiten auf einen geeigneteren Kommunikationsweg, auf eine persönliche Vorstellung, Kontrolluntersuchung oder externe medizinische Abklärung zu verweisen.
Die Regelungen dieses Abschnitts lassen zwingende gesetzliche Rechte der Patient:innen unberührt. Die Pflicht der Patient:innen, sich bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, Komplikationen oder medizinischen Notfällen unverzüglich an geeignete medizinische Notfallstrukturen zu wenden, bleibt hiervon unberührt.
VI. Mitwirkungspflichten der Patient:innen19. Wahrheitspflicht bei medizinischen AngabenPatient:innen sind verpflichtet, der AESTĒYA Clinic vor und während des Beratungs- und Behandlungsprozesses sämtliche für die fachliche Beurteilung und sichere Durchführung der Behandlung relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere Angaben zu:
- aktuellen oder früheren Erkrankungen,
- Allergien, Unverträglichkeiten oder bekannten Reaktionen,
- Medikamenteneinnahmen, Nahrungsergänzungsmitteln oder blutverdünnenden Substanzen,
- vorausgegangenen ästhetischen, medizinischen oder chirurgischen Behandlungen,
- Schwangerschaft, Stillzeit oder sonstigen besonderen gesundheitlichen Umständen,
- behandlungsrelevanten Veränderungen des Gesundheitszustands vor, während oder nach einer Behandlung.
Die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Mitteilung besteht unabhängig davon, ob entsprechende Informationen ausdrücklich abgefragt wurden oder Patient:innen ihre Relevanz selbst als gering einschätzen.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, eine Behandlung zu verschieben, zu unterbrechen, abzulehnen oder abzubrechen, wenn erforderliche Angaben nicht, nicht vollständig oder erkennbar unzutreffend gemacht werden.
20. Einhaltung medizinischer Hinweise und NachsorgeempfehlungenPatient:innen sind verpflichtet, sämtliche ihnen mitgeteilten vorbereitenden Hinweise, Verhaltensanweisungen, Nachsorgeempfehlungen sowie sonstigen behandlungsbezogenen Vorgaben der AESTĒYA Clinic zu beachten, soweit diese für die sichere Durchführung der Behandlung oder für den Behandlungsverlauf relevant sind.
Dies gilt insbesondere für:
- vorbereitende Maßnahmen vor einer Behandlung,
- das rechtzeitige Erscheinen zu Terminen,
- die Mitwirkung bei Aufklärung, Formularen und Dokumentation,
- Verhaltensempfehlungen im Anschluss an eine Behandlung,
- die Teilnahme an medizinisch oder fachlich angeratenen Kontrollterminen,
- die unverzügliche Mitteilung relevanter Auffälligkeiten oder Komplikationen.
Die Verantwortung der AESTĒYA Clinic für eine fachgerechte Behandlung bleibt hiervon unberührt. Patient:innen tragen jedoch im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten Mitverantwortung dafür, dass die für eine sichere Behandlung und geordnete Nachsorge erforderlichen Voraussetzungen nicht durch eigenes Verhalten beeinträchtigt werden.
21. Folgen unvollständiger oder falscher AngabenMachen Patient:innen unvollständige, verspätete, irreführende oder objektiv unzutreffende Angaben oder befolgen sie wesentliche vorbereitende oder nachsorgerelevante Hinweise der AESTĒYA Clinic nicht, kann dies die sichere Durchführung der Behandlung, die fachliche Einordnung des Behandlungsverlaufs sowie die Beurteilung möglicher Reaktionen erheblich beeinträchtigen.
In solchen Fällen ist die AESTĒYA Clinic berechtigt,
- eine Behandlung abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen,
- die weitere Durchführung von Leistungen von einer erneuten Abklärung abhängig zu machen,
- Patient:innen auf eine zusätzliche Kontrolle oder externe medizinische Abklärung zu verweisen,
- sich auf eine eingeschränkte Haftung zu berufen, soweit ein eingetretener Schaden oder ein komplikationsrelevanter Verlauf auf die unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung der Patientin oder des Patienten zurückzuführen ist.
Soweit Patient:innen durch unzureichende Mitwirkung einen Termin, den Ablauf einer Behandlung oder die medizinisch sinnvolle Durchführung einer Leistung vereiteln, bleiben Ansprüche der AESTĒYA Clinic aus den bestehenden Termin- und Ausfallregelungen unberührt.
Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung im Einzelfall vorliegt und welche fachlichen oder organisatorischen Konsequenzen hieraus folgen, erfolgt nach sachgerechter Einschätzung der AESTĒYA Clinic.
VII. Preise, Zahlungsbedingungen & Abrechnung22. Preisstruktur und Transparenz der LeistungenGutscheineVon der AESTĒYA Clinic ausgegebene Gutscheine können ausschließlich für Leistungen der Clinic eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gutscheine sind übertragbar, sofern keine personenbezogene Ausstellung erfolgt ist. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Frist angegeben ist.
Für sämtliche Leistungen der AESTĒYA Clinic gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. der Leistungserbringung maßgeblichen Preise der Clinic, sofern im Einzelfall keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die AESTĒYA Clinic informiert über ihre Preise insbesondere über Preislisten, individuelle Angebote,
Buchungskommunikation oder sonstige offizielle Informationsmedien. Preisangaben dienen der Transparenz und Einordnung des Leistungsumfangs. Maßgeblich ist im Zweifel die von der Clinic im konkreten Einzelfall bestätigte oder berechnete Vergütung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich ausgewiesene Preise als Endpreise in Euro. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgewiesen.
Heilkundliche Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz können nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Rein ästhetische Leistungen unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuerpflicht.Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Preislisten und Vergütungsmodelle mit Wirkung für zukünftige Buchungen und Leistungen anzupassen, soweit dies sachlich oder wirtschaftlich erforderlich ist. Bereits verbindlich bestätigte Preise für konkret gebuchte Leistungen bleiben hiervon unberührt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Individuelle Behandlungen können in Umfang, Materialeinsatz oder Aufwand von Standardfällen abweichen. Soweit dies sachlich erforderlich ist, kann die Vergütung auf Grundlage des tatsächlich vereinbarten oder fachlich notwendigen Leistungsumfangs angepasst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Patient:innen vor Durchführung über die kostenrelevante Abweichung informiert werden, soweit dies im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.
23. Zahlungsmodalitäten und FälligkeitDie Vergütung für Behandlungen und sonstige Leistungen der AESTĒYA Clinic ist grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, für bestimmte Leistungen, exklusive Zeitslots, aufwendigere Behandlungen, Pakete, Veranstaltungen, Schulungen oder Sonderformate eine Vorauszahlung, Anzahlung oder vollständige Vorabzahlung zu verlangen. Eine solche Zahlungsvoraussetzung wird der betroffenen Person vorab mitgeteilt.
Zahlungen können – je nach organisatorischer Ausgestaltung der Clinic – insbesondere auf folgenden Wegen erfolgen:
- Barzahlung,
- EC- oder Kartenzahlung,
- Überweisung,
- sonstige von der Clinic freigegebene elektronische Zahlungsmethoden.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag vollständig bei der AESTĒYA Clinic eingegangen oder ordnungsgemäß verbucht ist.
Gerät eine Patientin oder ein Patient mit einer geschuldeten Zahlung in Rückstand, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, weitere Leistungen, Termine oder die Fortsetzung eines Behandlungs- oder Leistungsprozesses bis zur vollständigen Klärung offener Forderungen zurückzustellen, soweit dem keine zwingenden fachlichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
24. Rechnungsstellung und ZahlungsverzugDie AESTĒYA Clinic erstellt über vergütungspflichtige Leistungen eine Rechnung oder einen sonstigen geeigneten Zahlungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form, soweit dies gesetzlich erforderlich oder organisatorisch vorgesehen ist.
Rechnungen können insbesondere Angaben enthalten zu:
- Art und Umfang der erbrachten Leistung,
- Datum der Leistung,
- vereinbarter oder berechneter Vergütung,
- etwaigen Anzahlungen, Ausfallhonoraren oder Zusatzleistungen,
- steuerlich relevanten Angaben nach Maßgabe des geltenden Rechts.
Soweit keine sofortige Zahlung erfolgt oder eine abweichende Zahlungsfrist ausdrücklich eingeräumt wurde, kommt die zahlungspflichtige Person nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die AESTĒYA Clinic berechtigt,
- gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen,
- weitere Verzugsschäden geltend zu machen,
- offene Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen,
- weitere Termine oder Leistungen bis zur Klärung offener Forderungen zurückzustellen, soweit dies zulässig ist.
Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
VIII. Bild-, Medien- und Social-Media-Regelungen25. Foto- und Videodokumentation medizinischer BehandlungenDie AESTĒYA Clinic ist berechtigt, im Zusammenhang mit Beratungen und Behandlungen Foto- und gegebenenfalls Videodokumentationen anzufertigen, soweit dies für die fachliche Dokumentation, Verlaufskontrolle, Qualitätssicherung, rechtliche Absicherung oder sonstige sachlich gerechtfertigte Zwecke erforderlich oder sinnvoll ist.
Solche Aufnahmen können insbesondere vor, während oder nach einer Behandlung erstellt werden, soweit dies dem dokumentationsbezogenen oder fachlichen Zweck dient.
Die Anfertigung medizinisch oder fachlich motivierter Bilddokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und berufsbezogenen Vorgaben. Soweit für die Erstellung oder Verarbeitung solcher Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Ein Anspruch der Patient:innen auf Anfertigung, Herausgabe oder dauerhafte Speicherung bestimmter Bild- oder Videoaufnahmen besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.